"Geschütztes Wohnen"
Unserer Schutzhäuser für Menschen, die Häusliche Gewalt erleben, wurden gemeinsam mit dem Landratsamt Karlsruhe speziell für den Bedarf und entsprechend den räumlichen Möglichkeiten des Landkreises Karlsruhe konzipiert.
Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt hat viele Gesichter. Sie wird in den eigenen vier Wänden, also in der Familie oder Partnerschaft von nahe stehenden Personen ausgeübt. Es kann sich um körperliche, finanzielle, psychische und sexualisierte Gewalt handeln.
Brauchen Sie Schutz?
Das Geschützte Wohnen bietet Menschen, die Häusliche Gewalt erlebt haben Schutz und Sicherheit. Menschen können unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Religion und Wohnort bei uns aufgenommen werden. Kinder werden mitaufgenommen.
Es ist uns wichtig, dass Sie sich bei uns wohlfühlen, auch wenn es natürlich eine völlig andere Situation als Ihr Zuhause ist.
Beide Schutzhäuser sind in Wohneinheiten organisiert, so dass das Zusammenleben überschaubar bleibt. Es ist dadruch möglich, die Gestaltung des Alltags den Gegebenheiten und Bedürfnissen den jeweiligen Bewohnerinnen anzupassen. Dadruch haben wir auch die Möglichkeit
Was benötigen Sie für die Aufnahme?
Folgende Unterlagen sind notwendig:
Diese Dinge sind hilfreich:
Wer trägt die Kosten?
Für Menschen ohne eigens Einkommen und Vermögen, die Anspruch auf ALG II oder Grundsicherung haben, übernimmt das Jobcenter bzw. das Sozialamt die Kosten für den Aufenthalt im Schutzhaus. Menschen mit eigenem Einkommen müssen einen Mietanteil selbst bezahlen.
Für Menschen, die Asylbewerberleistungen beziehen, können die Kosten vom Sozialamt übernommen werden.
Wir unterstützen Sie bei der Klärung gerne.
Wie läuft eine Aufnahme ab?
In der Regel führen wir im Vorfeld ein Gespräch, um gemeinsam zu klären, was wir anbieten können und was im nächsten Schritt erforderlich ist. Betroffene können sich telefonisch unter 07251 - 71 30 -324 direkt an uns wenden. Wir vereinbaren dann einen persönlichen Gesprächstermin.
Eine Aufnahme ist kurzfristig möglich, wenn ein Platz frei ist.
In Krisensituationen abends, nachts oder an Wochenenden ist eine Aufnahme über die Polizei im Landkreis möglich. Betroffene können sich direkt an das Polizeirevier Bad Schönborn oder über den Notruf 110 an jede Polizeistelle wenden.
Kontakt
Montag - Freitag 8.30 - 16.30 Uhr
Telefon: 07251 - 71 30 -324
Mail: geschuetztes-wohnen@sophie-ggmbh.de
Im Notfall ist die Polizei jederzeit unter Telefon 110 zu erreichen.
Deutschlandweite Suche nach einem freien Platz
Auf den Webseite "Frauenhaus-Suche" können Sie bundesweit selbständig nach einem freien Platz suchen:
https://www.frauenhaus-suche.de/
Unsere Leitgedanken
Unser Angebot
Schutzhäuser "Geschütztes Wohnen"
Unterstützung
Jede und jeder kann helfen!
Unserer Schutzhäuser "Geschütztes Wohnen" werden durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg unterstützt. Darüberhinaus sind wir auf Spenden angewiesen, um individuelle Hilfe zu leisten oder spezielle Angebote für die Bewohner:innen und ihre Kinder gestalten zu können. Wir freuen uns über jede Unterstützung!
Unser Spendenkonto
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE30 6602 0500 0006 7100 00
BIC: BFSWDE33KRL